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Tabakwerbung ist nur teilweise verboten
2005 gab die Tabakindustrie 49,7 Millionen Franken für Werbung aus. Dies obwohl Werbespots in Radio und Fernsehen verboten sind. Wo überall findet Tabakwerbung in der Schweiz statt?
Aktuell verboten ist:
- Die Werbung für Tabakprodukte in Radio und Fernsehen.
- Die Werbung für Tabakprodukte, die sich speziell an Jugendliche unter 18 Jahren richtet und bezweckt, sie zum Tabakkonsum zu ermuntern.
- Tabakwerbung ist an Orten verboten, wo sich hauptsächlich Jugendliche aufhalten, und an Veranstaltungen, die mehrheitlich von Jugendlichen besucht werden.
- Die Abgabe von kostenlosen Werbegegenständen (T-Shirts, Mützen, Bälle, etc.) mit Botschaften pro Tabakkonsum an Jugendliche.
Trotzdem stehen der Tabakindustrie genug Möglichkeiten offen für ihre Werbung:
- Der öffentliche Raum (Strassen und Plätze) für Plakatwerbung, sofern die Kantone dies nicht verboten haben.
- Die Kinos für Tabakwerbspots, die ab 19 Uhr ausgestrahlt werden.
- Der Anzeigenteil in Zeitungen und Zeitschriften.
- Das Sponsoring von Kultur- und Sport-Veranstaltungen.
- Der Verkauf von Markenartikel mit dem Logo/Namen der Zigarettenmarke.
- Werbeaktionen über Stände, Hostessen, etc.
- Grosse, nationale Wettbewerbe.
International wird gar ein Werbeverbot gefordert, weil zahlreiche Untersuchungen belegen, dass Tabakwerbung nicht nur die Markenwahl von Rauchern/innen beeinflusst, sondern zum (Erst-)Konsum verführt.
