Passivrauchen

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Von Kanton zu Kanton anders!

In mehreren Kantonen bestehen bereits Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen. Teilweise sind diese Regelungen strenger als das Bundesgesetz.

Mehrere Kantone haben in den kantonalen Gastgewerbegesetzen Bestimmungen zum Schutz vor Passivrauchen eingeführt. Vorreiter war der Kanton Tessin. In den meisten Kantonen wurden politische Vorstösse eingereicht, die einen wirksamen Schutz vor Passivrauchen verlangen.

Deshalb täuscht dein Eindruck nicht, wenn du in der Schweiz unterwegs bist: Es gibt einerseits Kantone, wo in Restaurants und Bars nicht mehr geraucht werden darf und andererseits Kantone, die ein Rauchverbot noch nicht kennen. Welcher Kanton, welche gesetzlichen Bestimmungen einsetzt, findest du im Internet heraus:

 
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