Passivrauchen

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Im Ausgang: Warum nicht rauchfrei?

Seit Mai 2010 darf nur noch in Rauchräumen oder in einzelnen Kantonen in Gastgewerbebetrieben, welche kleiner als 80 m2 sind, geraucht werden.

Seit dem 1. Mai 2010 sind in der Schweiz alle öffentlich zugänglichen Räume rauchfrei, mit Ausnahme von Fumoirs und von Gastwirtschaften welche weniger als 80 m2 gross sind. Damit sollte auch die Anzahl Jugendliche und junge Erwachsene sinken, die Passivrauch einatmen. Einige Kantone schützen mit strengeren Gesetzen sogar noch besser vor Passivrauch.

Eine Übersicht über die Gesetze in der Schweiz findest du hier:

 

Weitere Informationen:

» Gesetzliche Lage (AT Schweiz)

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