Passivrauchen

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Stopp: Rauchen bei der Arbeit

Ein Arbeitsplatz soll rauchfrei sein, sofern es sich nicht um einen Einzelarbeitsplatz handelt.

Im Arbeitsgesetz steht: «Der Arbeitgeber hat im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass Nichtraucher nicht durch das Rauchen anderer Personen belästigt werden». Für Rauchende kann der Arbeitgeber eine räumlich abgetrennte Raucherecke einrichten.

Bist du mit dem Nichtraucherschutz an deinem Arbeitsplatz nicht zufrieden, suche zusammen mit Kolleginnen und Kollegen das Gespräch mit deinem Chef oder dem/der Personalverantwortlichen. Erklärt sachlich, warum Passivrauch für die Gesundheit schädlich ist und dass ein Recht auf Schutz vor Passivrauch besteht.

Bei der Lungenliga kann dein Arbeitgeber Informationen und Unterstützung zum Thema «Rauchen am Arbeitsplatz» holen. Die Fachleute der Lungenliga begleiten einen Betrieb bei der Planung einer Rauchregelung, liefern Informationen und entwickeln eine gemeinsame Strategie für die Umsetzung.

Am Arbeitsplatz darf nicht mehr geraucht werden, Ausnahmen sind Einzelarbeitsplätze und räumlich abgetrennte Rauchräume. In diesen Rauchräumen darf niemand beschäftigt werden (mehr Informationen unter "Gesetzliche Lage").

 
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