Passivrauchen
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Wie schützt die Schweiz Nichtraucher/innen?
Auf Bundesebene wird der Schutz vor Passivrauchen seit dem 1. Mai 2010 vom neuen Passivrauchschutzgesetz geregelt.
Dank dem neuen Bundesgesetz, welches seit dem 1. Mai 2010 in Kraft ist sind geschlossene Räume, die öffentlich zugänglich sind (z.B. öffentliche Verwaltungsgebäude, Spitäler, Schulen, Museen, Theatern und Kinos) sowie Räume, die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen rauchfrei.
In bedienten Räumen eines Restaurants darf nur in einem abgetrennten und gut belüfteten Fumoirs geraucht werden. In Gastlokalen unter 80 Quadratmetern darf geraucht werden, wenn sie gut belüftet, klar als Raucherbetrieb gekennzeichnet und von einer kantonal zuständigen Behörde bewilligt sind. Sofern dies nicht von einem kantonalen Gesetz verboten ist, da das neue Gesetz vorsieht, dass die Kantone ohne Verletzung von Bundesrecht strengere Vorschriften zum Schutz der Gesundheit erlassen dürfen.
