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Erwünscht: ein nationales Gesetz

Es braucht ein nationales Tabakgesetz, das den Verkauf von Zigaretten an Jugendliche, die Tabakwerbung und mehr, einheitlich regelt.

In der Schweiz gibt es noch kein Tabakgesetz. Bis heute besteht nur ein nationales Passivrauchschutzgesetz, welches Nichtrauchende und Rauchenden vor dem Passivrauch am Arbeitsplatz und in öffentlich zugänglichen Räumen schützt und das Tabaksteuergesetz, welches die Tabaksteuern regelt.

Regelungen, die den Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche einschränken, sowie Einschränkungen der Tabakwerbung fehlen auf nationaler Ebene. Das BAG hat seit längerem ein Tabakproduktgesetz in der Schublade: Dieses Tabakproduktgesetz würde nicht nur den Verkauf und die Bewerbung von Tabakwaren regeln, sondern auch Bestimmungen zu den Inhaltsstoffen von Tabakwaren beinhalten.

Hingegen kann jeder Kanton eigene gesetzliche Regelungen erlassen. Dies hat zur Folge, dass beispielsweise der Verkauf von Zigaretten an Jugendliche kantonal unterschiedlich geregelt ist: Die einen verbieten den Verkauf bis 18, die anderen nur  bis 16 Jahre und wieder andere haben gar keine Bestimmungen dazu.

Die Tabakindustrie kümmert sich aber nicht um Kantonsgrenzen. Um die Macht und den Einfluss der Tabakindustrie wirkungsvoll zu schmälern, braucht es ein nationales Gesetz.

National läuft ein Programm zur Tabakprävention. Vergleicht man die Bemühungen der Tabakprävention in der Schweiz mit jenen in europäischen Staaten, dann bewegt sich die Schweiz im Mittelfeld (Rang 18 von 30). Die schweizerische Tabakprävention zeigt immer noch Lücken auf bei den geringen Steuern auf Tabakprodukten, einen unzureichenden Schutz vor Passivrauch und ungenügende Regeln für die Tabakwerbung und für den Verkauf an Kinder und Jugendliche.

 
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