feel-ok.ch klärt dich sachlich zum Thema Cannabis auf. So kannst du gut informiert entscheiden, ob, wann und wie oft du Cannabis konsumieren willst und wann du lieber verzichten solltest, um Ärger oder Schäden zu vermeiden. Falls du kiffst, kannst du mit den Safer-Use-Regeln die Risiken des Konsums minimieren.

Inhalte
Diese Artikel interessieren unsere Leser*innen: «Dauer des Rausches und Nachweiszeit», «Kosten», «Fakten zu Cannabis, Hanf und THC», «Gefahren für Körper und Psyche», «Missbrauch und Abhängigkeit», «Was sagt das Gesetz» und «Wirkungen von Cannabis».

Kiffst du und ist für dich aufhören zurzeit keine Option? Dann sei clever und beachte die «Safer-Use-Regeln».

Es gibt Jugendliche, die kiffen und Bedenken haben: Was spricht für sie gegen den Konsum? Andere wollen weiter kiffen: Warum? Und die Neugierigen: Was erwarten sie von einem Joint?

Interaktiv
Mit unserem Cannabis-Check (ab einem Alter von 15 Jahren) erfährst du, welche Bedeutung und Folgen der Cannabiskonsum für dein Leben hat. Wir empfehlen dir zudem unser Cannabis-Leiterspiel, denn je mehr du weisst, desto weiter kommst du.

Arbeiten Sie mit Jugendlichen?
feel-ok.ch bietet Arbeitsinstrumente an, um das Thema Cannabis mit Jugendlichen zu behandeln.

Für Eltern
Den Eltern empfehlen wir die Seiten auf feel-ok.ch/e-cannabis zu konsultieren, um Informationen und Tipps zum Thema des Cannabiskonsums ihrer Kinder zu erhalten.

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Für Tempo-Leser*innen

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Das Gesetz

Cannabisprodukte, die einen THC-Gehalt von über 1 Prozent aufweisen, sind illegale Drogen und unterstehen dem Schweizer Betäubungsmittelgesetz. Konsum, Handel und Anbau sind verboten und strafbar. 

Legale Produkte

Alltagsprodukte mit Cannabis (Tees, Speiseöle, Teigwaren, Kosmetika, etc.) sind im Prinzip dann legal, wenn Sie legalen Hanf enthalten. Voraussetzung dafür ist, dass der THC-Gehalt unter 1% liegt und sich das Cannabis damit nicht als Betäubungsmittel verwenden lässt. 

Legal bedeutet ab nicht frei verkäuflich: Damit ein Hanfprodukt legal vermarktet und verkauft werden darf, muss es jener Gesetzgebung entsprechen, gemäss welcher es auf den Markt gebracht wird (z.B. muss ein Lebensmittel der Lebensmittelgesetzgebung entsprechen, ein Heilmittel der Heilmittelgesetzgebung etc.). Ist das Hanfprodukt zum Rauchen bestimmt (z.B. CBD-Joints, CBD-Hanf), dann gelten je nach Kanton unterschiedliche Bestimmungen. In einigen Kantonen darf CBD-Hanf nicht an Jugendliche verkauft werden. Der Verkauf von Liquids für E-Zigaretten, welche CBD enthalten, ist in der Schweiz nicht erlaubt.

Bitte beachte: Legale Hanfblüten mit weniger als 1% THC sind von solchen mit berauschender Wirkung optisch nicht zu unterscheiden. Die Polizei kann legalen Hanf beschlagnahmen, wenn sie dich damit erwischt. Zudem kann es an der Grenze oder in den Ferien im Ausland zu bösen Überraschungen kommen, da in anderen Ländern andere Grenzwerte gelten und auch bei CBD-Hanf Geldbussen drohen.

Strafe

Seit dem 1. Oktober 2013 wird ein Erwachsener, der beim Konsumieren von Cannabis von der Polizei erwischt wird, nicht mehr angezeigt, sondern mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft – sofern er nicht mehr als 10 Gramm Cannabis auf sich trägt. Jugendliche unter 18 Jahren haben nach wie vor mit einer Anzeige zu rechnen, wenn sie beim Kiffen erwischt werden.

Schwere Vergehen können zu schwerwiegenden Konsequenzen führen, welche auch Einträge ins Strafregister zur Folge haben. Beim Handel mit Cannabis fällt die Bestrafung härter aus. Bei organisiertem Handel mit Cannabisprodukten im grossen Stil können Bussen bis zu 1 Million Franken und Gefängnisstrafen von mehreren Jahren ausgesprochen werden.

Der Besitz von geringfügigen Mengen Cannabis hingegen ist nicht strafbar, wenn der Konsum nicht nachgewiesen werden kann oder kein Verdacht auf Handel besteht. Bis 2019 war unklar, ob dies nur für Erwachsene gilt. 2019 hat das Bundesgericht entschieden und befand: Auch bei Jugendlichen ist der Besitz von geringen Mengen Cannabis nicht strafbar. Konkret heisst das: wer nicht direkt beim Konsum oder Handel von der Polizei aufgegriffen wird und nicht mehr als 10 Gramm bei sich trägt, bleibt strafffrei.

Das Strassenverkehrsgesetz

Für Cannabis im Strassenverkehr gilt die Nulltoleranz. Bei Alkohol gilt die 0,5-Promille-Grenze, bei illegalen Drogen hingegen wird jeder nachgewiesene Konsum bestraft. Noch 48 Stunden nach einem Joint droht der Fahrausweis-Entzug.

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