feel-ok.ch erklärt dir die vielfältigen Möglichkeiten der romantischen und sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität und des Geschlechtsausdruckes. Damit dir bewusst wird, wie mannigfaltig die menschliche Natur ist und warum es wichtig ist, diese Vielfalt zu respektieren. Dabei spielt keine Rolle, ob du Hetero und cis oder schwul, lesbisch, trans oder einfach «queer» bist: Auf feel-ok.ch findest du Anregungen und Überlegungen, die auch für dich und für dein Leben wertvoll sind.
Inhalte
Diese Artikel interessieren unsere Leser*innen: «Queer: Kurzfassung», «Austausch», «Romantische und sexuelle Orientierungen», «Geschlechtsidentität», «Mein*e Freund*in hat sich geoutet», «Coming-out in der Schule» und «Ab wann darf ich Sex haben?».
Möchtest du mit einer jungen Person, über das Queer-sein sprechen, dich über LGBT+-Themen informieren oder erfahren, wo man queere Menschen treffen kann? Hier findest du nützliche Adressen. Diese können das Coming-out in der Schule, in der Familie oder mit Freunden*innen erleichtern, wie dies bei diesen queeren Menschen der Fall war.
Die queere Community ist sehr vielfältig: Es gibt zahlreiche romantische und sexuelle Orientierungen (z.B. Schwulen, Lesben, aromantische Personen), diverse körperliche Geschlechter (Frauen, Männer, Inter*), non-binäre Geschlechtsidentitäten (Cis, Trans) und mannigfaltige Geschlechtsausdruckformen. Für alle Menschen gilt: Sie haben das Recht, so zu sein, wie sie sind.
Sexuelle und romantische Orientierung: Respekt, Schutz gegen Gewalt und Gesundheit.
Trans, inter*: Respekt, Schutz gegen Gewalt und Gesundheit.
Auf feel-ok.ch geht es auch um Sex. Ab welchem Alter darf ich? Was ist beim Sex wichtig? Und wie schütze ich mich gegen Geschlechtsinfektionen?
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Fragen zum Thema Queer, die von Jugendlichen gestellt und von anderen jungen Menschen beantwortet wurden. Die LGBT+-Community verwendet viele Begriffe… und diese sind nicht immer einfach zu verstehen: Hier geht es zum Wörterbuch.
Bist du dir unsicher, ob du auf Frauen, Männer, mehrere Geschlechter oder niemanden stehst? Hast du Fragen zu deiner romantischen / sexuellen Orientierung? Bist du unsicher, ob du eine Frau * ein Mann bist? Hast du Schwierigkeiten mit deinem Coming-out?
du-bist-du.ch
Schreib den Peer-Beratern*innen von du-bist-du: Sie sind jung und lesbisch, schwul, bisexuell, trans, aromantisch, pansexuell oder queer.
du-bist-du.ch/notfall
Brauchst du sofort Hilfe? Hast du das Gefühl, dass deine Situation aussichtslos ist und weisst nicht mehr weiter? Denkst du daran, dich zu verletzen oder hast Suizidgedanken? Wurdest du Zuhause rausgeworfen, weil du queer bist oder hast du Angst, nach Hause zu gehen? Hast du körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt? Hattest du eine Risikosituation beim Sex? Oder befindest du dich sonst in einer Notlage? Hier findest du Notfall-Adressen, die dir weiterhelfen.
LGBT+ Helpline
Unser Beratungsangebot richtet sich an alle Menschen, welche Fragen zum LesBiSchwulTrans-Lebensumfeld haben – egal, welche sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität sie selbst haben. Bist du Opfer von homo- und transphober Gewalt, stehen wir dir 24 Stunden online am Tag zur Verfügung. Möchtest du hingegen ein reguläres Beratungsgespräch zu Fragen rund um LGBT führen, stehen wir dir Montag bis Donnerstag, 19 – 21 Uhr unter der Nummer 0800 133 133 (aus der ganzen Schweiz kostenlos) gerne zur Verfügung.
du-bist-du.ch/infopool/mediathekn
Websites, Filme, Bücher und mehr zu LGBT+-Themen.
eduqueer.ch/schulangebote
Die Schulangebote sind so aufgebaut, dass queere Menschen in Schulklassen kommen und über sich und ihr Coming-out erzählen sowie der Klasse allgemeines Wissen zu queeren Themen vermitteln.
genderbox.ch (für BL und BS)
Die Workshops von queeres ah&oh tragen dazu bei, sexuelle Orientierungen zu kennen, nichtdiskriminierend zu benennen und die Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung aller Geschlechter und sexuellen Orientierungen zu wahren. Ausserdem sollen Anlaufstellen bekannt gemacht werden.
du-bist-du.ch/infopool/treffs-und-events
Jugendgruppen, Sporttreffen, für Studenten*innen, für Migranten*innen, für junge und für reife queere Menschen, Events und mehr. So kannst du neue queere Freunde*innen kennenlernen.
Im Jahr 2022 hat das Schweizer Stimmvolk die Volksinitiative „Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung“ mit 56,6 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Daraufhin trat im Herbst 2024 das neue nationale Tabakproduktegesetz in Kraft.
Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte des neuen Gesetzes erläutert.
Das Gesetz regelt den Verkauf, die Werbung und das Sponsoring sämtlicher nikotinhaltiger Produkte. Dazu gehören Zigaretten, Wasserpfeifen, Snus, Nikotinbeutel, Vapes, Tabakerhitzer, Schnupftabak, Kautabak, Zigarren, Zigarillos und Pfeifen. Auch pflanzliche Produkte zum Erhitzen sowie tabakfreie Produkte für Wasserpfeifen, wie Gels oder Dampfsteine, fallen darunter.
Ausgenommen vom Verbot sind Nikotinkaugummis und Nikotinsprays.
Der Verkauf nikotinhaltiger Produkte an Personen unter 18 Jahren ist in der Schweiz verboten.
Bereits vor Herbst 2024 war Werbung für Zigaretten, die sich an Minderjährige richtet, sowie Werbung im Radio und Fernsehen untersagt. Dieses Verbot gilt weiterhin und wurde auf die anderen oben genannten nikotinhaltigen Produkte ausgeweitet.
Neu ist die Werbung für nikotinhaltige Produkte wie Zigaretten, Vapes und Tabakerhitzer an öffentlich zugänglichen Orten, wie etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahnhöfen, auf Strassen oder Sportplätzen, verboten. Werbung auf privatem Grund ist ebenfalls verboten, wenn sie vom öffentlichen Raum aus sichtbar ist.
Darüber hinaus betrifft das Verbot Produkte, die funktional mit Nikotinprodukten verbunden sind, wie Pfeifen oder Zigarettenpapier.
Werbung bleibt in der Presse und an Verkaufsstellen erlaubt, sofern sie nicht auf Minderjährige abzielt.
Werbung in der Presse und an Verkaufsstellen ist weiterhin erlaubt, sofern sie sich nicht an Minderjährige richtet. Auch Online-Werbung für Nikotinprodukte ist erlaubt, sofern ein Alterskontrollsystem sicherstellt, dass Minderjährige nicht auf Seiten mit derartiger Werbung zugreifen können.
Seit Herbst 2024 ist es der Nikotinindustrie untersagt, internationale Veranstaltungen oder solche, die sich an Minderjährige richten, zu sponsern.
Die Abgabe von nikotinhaltigen Produkten als Geschenk oder Preis bei Wettbewerben ist seit Herbst 2024 ebenfalls verboten.
Der Schutz vor Passivrauch wurde ausgeweitet: In allen Bereichen, in denen bisher Rauchverbote galten, gelten diese nun auch für erhitzte Tabak- und pflanzliche Produkte, elektronische Zigaretten (Vapes) sowie tabakfreie Wasserpfeifenprodukte.
Umgekehrt dürfen an Orten, an denen Zigarettenrauchen erlaubt ist, auch die anderen nikotinhaltigen Produkte konsumiert werden.
Die Kantone haben das Recht, die beschriebenen Regelungen zu verschärfen.
Die Warnhinweise auf Verpackungen nikotinhaltiger Produkte wurden überarbeitet und mit einem QR-Code zum Rauchstopp ergänzt.
Zudem unterliegen Einweg-E-Zigaretten und nikotinhaltige E-Liquids seit Herbst 2024 einer geringen Tabaksteuer.
Wer früh mit dem Rauchen und mit dem Dampfen beginnt, setzt sich erheblichen Risiken aus: Die Nikotinabhängigkeit kann sich rasch entwickeln und führt häufig zu einem lebenslangen Konsum. Dies schädigt die Gesundheit sowohl kurzfristig als auch langfristig. Daher sieht der Jugendschutz vor, eine Altersgrenze für den Verkauf von nikotinhaltigen Produkten festzulegen.
Die meisten Menschen beginnen zu rauchen und zu dampfen, während sie noch jung sind, weshalb nikotinhaltige Produkte oft als legale Jugenddroge bezeichnet werden.
Der Jugendschutz soll durch eine festgelegte Altersgrenze verhindern, dass Kinder und Jugendliche Nikotinprodukte so einfach wie Kaugummis erwerben können. Gleichzeitig wird dadurch die klare Botschaft vermittelt, dass Rauchen und Dampfen schädlich sind.
Ein Jugendschutz ist aus folgenden Gründen wichtig:
feel-ok.ch ist ein Angebot der Schweizerischen Gesundheitsstiftung RADIX, das Informationen für Jugendliche und didaktische Instrumente u.a. für Lehrpersonen, Schulsozialarbeiter*innen und Fachpersonen der Jugendarbeit zu Gesundheitsthemen enthält.
20 Kantone, Gesundheitsförderung Schweiz, das BAG und Stiftungen unterstützen feel-ok.ch.
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