feel-ok.ch klärt dich sachlich zum Thema Alkohol auf. So kannst du gut informiert entscheiden, ob, wann und wie viel Alkohol du trinken willst und wie du die Risiken des Konsums reduzieren kannst.

Inhalte
Diese Artikel interessieren unsere Leser*innen: «Wirkung von Alkohol», «Wie viel Alkohol ist in welchem Alter ok», «Wann sollte man auf Alkohol verzichten», «Welche Risiken birgt der Alkoholkonsum», «Was tun im Notfall», «Gesetzliche Bestimmungen» und «Alkoholkonsum im Strassenverkehr».

Es gibt Jugendliche, die keinen Alkohol trinken: Was spricht für sie dagegen? Andere sind neugierig: Welche Gründe haben sie? Andere trinken manchmal zu viel oder regelmässig zu viel Alkohol. Wie stehen sie dazu?

Vielleicht hast du ganz andere Fragen: Wir geben dir Rat, falls dein Bruder oder deine Schwester zu viel trinkt; oder falls deine Eltern mit dem eigenen Alkoholkonsum ein Problem haben.

Interaktiv
Mit unserem Alkohol-Check für 14-17-Jährige erfährst du, ob du den Alkoholkonsum im Griff hast. Mit dem Alkohol-Quiz weisst du, wie gut du dich mit Alkohol auskennst. Wir empfehlen dir zudem unser Alkohol-Leiterspiel, denn je mehr du weisst, desto weiter kommst du.

Themenübersicht

Hast du eine Frage? Oder Sorgen? Bewährte Unterstützungsangebote zu Alkohol bieten dir Hilfe an.

0848 848 885
Die Hotline der Anonymen Alkoholiker Schweiz steht rund um die Uhr zur Verfügung.

Safe Zone
safezone.ch berät dich professionell, anonym und kostenlos bei Fragen zu Drogen, Alkohol und Suchtproblemen. Die offene Sprechstunde bietet dir die Möglichkeit, dein Anliegen in einem Einzel-Chat direkt mit einer Fachperson zu besprechen. Zudem kannst du jederzeit eine persönliche Beratung über das gesicherte Mail-System von Safe Zone in Anspruch nehmen.

Blaues Kreuz | Beratungsstelle für Alkoholprobleme
Das Blaue Kreuz bietet Beratungsangebote für Betroffene, Angehörige und Familien. Die Beratungen sind kostenlos und werden von qualifizierten Fachpersonen angeboten. Das Angebot umfasst Information und Abklärung, Kurzberatung, Einzel-, Paar- und Familienberatung sowie Gruppen für Betroffene, Angehörige und Kinder.

Nützliche Adressen

Fakten zu Alkohol
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Strassenverkehr und Alkohol

Seit dem 1. Januar 2005 liegt die zugelassene Grenze beim Alkohol im Schweizer Strassenverkehr bei 0,5 Promille (0,25mg/l).

Wer 0,5 Promille oder mehr im Blut hat, gilt als fahrunfähig und muss mit einer Strafe rechnen.

Promille-Wert vs. mg/l

Am 1. Oktober 2016 wurde die Atemalkoholkontrolle eingeführt. Anstatt der Menge Alkohol im Blut (= Promille-Wert), wird die Alkoholkonzentration pro Liter Atemluft (= mg/l) gemessen.

Der Promille-Wert geteilt durch zwei entspricht dem mg/l Wert der Atemalkoholkonzentration. Die zugelassene Grenze bleibt bei 0,5 Promille, wird aber als 0,25mg/l angegeben.

Es braucht nicht viel

Eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille (0,25mg/l) ist relativ schnell erreicht. Fahren ist dann nicht mehr erlaubt, egal ob mit dem Fahrrad oder dem Mofa. Denn schon eine kleine Alkoholmenge erhöht das Unfallrisiko: Man wird müde, die Konzentration nimmt ab, und die Reaktionsfähigkeit ist beeinträchtigt.

Darum: Trink keinen Alkohol, wenn du noch fahren willst. Nach dem Motto: Don't drink and drive!

Wovon hängt der Alkoholgehalt im Blut ab?

In erster Linie kommt es darauf an, wie viel du getrunken hast. Die konsumierte Menge ist der wichtigste Faktor, aber nicht der einzige.

Ob du ein Mann oder eine Frau bist, spielt ebenfalls eine Rolle. Frauen werden schneller betrunken als Männer, weil sie weniger Körperflüssigkeit haben.

Die Trinkgeschwindigkeit hat einen Einfluss. Trinkst du in kurzer Zeit viel, kann dein Körper den Alkohol nicht schnell genug abbauen, so dass dein Blutalkoholspiegel stark steigt. Trinkst du langsam, kann ein Teil des Alkohols bereits abgebaut werden.

Nicht zuletzt spielt es eine Rolle, ob du vorher gegessen hast oder nicht. Auf leeren Magen wird der Alkohol schneller aufgenommen, und der Alkoholpegel steigt rascher.

Bestimmungen für Minderjährige

Hast du das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht, bist du minderjährig und deine Eltern sind für dich verantwortlich.

Falls du in eine Verkehrskontrolle kommst und bei dir festgestellt wird, dass du Alkohol getrunken hast, wird die Polizei dein Dossier dem Jugendrichter übergeben. Dieser benachrichtigt in der Regel deine Eltern, und du musst eine Geldbusse bezahlen, einen Arbeitseinsatz leisten, oder du wirst mit deinen Eltern zu einem Gespräch eingeladen.

Neulenker*in auf Probe

Die ersten drei Jahre nach bestandener Führerscheinprüfung ist man Neulenker*in auf Probe. Während dieser Zeit gilt die Null-Promille-Regel. Bei Widerhandlung (mehr als 0.1‰ rep. 0.05 mg/l) wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Im Falle einer weiteren Widerhandlung wird der Fahrausweis auf Probe entzogen. Die erneute Erlangung des Fahrausweises kann nach einem Jahr mit einem psychologischen Gutachten beantragt werden.

Bestimmungen für Erwachsene, die nicht auf Probe sind

Wenn du beim Mofa- oder Autofahren mit mindestens 0,5 (0,25mg/l), aber weniger als 0,8 Promille (0,4mg/l) in eine Verkehrskontrolle kommst, kriegst du eine Geldbusse. Wenn dies ein zweites Mal passiert, wird dir dein Führerausweis für mindestens einen Monat entzogen.

Wenn du mit mehr als 0,8 Promille (0,4mg/l) kontrolliert wirst, gibt es eine Geldbusse, und dein Führerausweis wird dir für mindestens drei Monate entzogen.

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