Die Polizei empfiehlt bei schwerwiegenden Taten, auf alle Fälle eine Anzeige zu machen.
Eine Anzeige kann auf jedem Polizeiposten erstattet werden.
Opfer von Straftaten und deren Angehörige haben Anspruch auf eine umfassende Opferhilfe.
Viele Straftaten werden nie angezeigt. Dies verhindert, dass dem Opfer geholfen und der Schuldige zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Opfer und Zeugen sollten alles so gut wie möglich beobachten: Wer? Was? Wo? Wie? Wann? Warum?
Die Polizei befragt den Täter*die Täterin, die Jugendbehörde legt eine angemessene Strafe / Schutzmassnahme fest. Ziel: Den Täter*die Täterin auf die richtige Bahn bringen.
Benötigt der*die Täter*in Betreuung, wird eine Schutzmassnahme angeordnet. Handelt er*sie schuldhaft, bekommt er*sie eine Strafe.
Ziel des Jugendstrafrechts: Schutz und Erziehung der Jugendlichen
Für die Erziehung der Kinder sind die Eltern / Erziehungsberechtigten zuständig und können für Schäden verantwortlich gemacht werden.