feel-ok.ch beschreibt verschiedene Aspekte der Gewalt, damit du sie erkennst und erfährst, wie du dich schützen kannst. Denn, egal wer du bist, wo du lebst oder welche Besonderheiten du hast, du hast das Recht auf ein gewaltfreies Leben und dass man dich respektiert, so wie du bist.
Inhalte
Diese Artikel interessieren unsere Leser*innen: «Anzeige erstatten», «Warum haben wir Vorurteile?», «Cybermobbing: Das Gesetz», «Cybermobbing: richtig reagieren», «Notwehr: Was ist erlaubt und was nicht», «Selbstsicheres und freundliches Auftreten, um Konflikte zu entschärfen», «Es braucht Zivilcourage», «Ich werde geschlagen: Was nun?» und «Folgen für Täter*innen».
Gewalt hat viele Gesichter: feel-ok.ch nennt sie beim Namen und gibt dir Rat, auch bei Konflikten, Beleidigungen, Mobbing und körperlichen Angriffen.
Wenn Gewalt schweigend geduldet wird, fühlen sich die Täter*innen sicher. Was dagegen hilft: Die Stille brechen. So kannst du in deiner Schule die Gewalt beenden. Und das sollte man, weil Gewalt nur Verlierer zurück lässt: Die Opfer, die Täter*innen und das soziale Umfeld.
Interaktiv
Webprofis schützen sich gegen Cybermobbing: Bist du ein Webprofi (Test)? Die Freunde*innen sind ein Teil deines Lebens: Tun sie dir gut? Oder bist du in einer Gruppe, die dir schadet (Test)? Wie reagierst du, wenn jemand vor dir ausgegrenzt oder angegriffen wird: Schaust du hin? Oder weg (Test)? Welche Aussagen zu Gewalt des Quiz «Richtig oder Falsch» sind deiner Meinung nach korrekt? Welche stimmen nicht?
Fragen und Antworten Jugendlicher zu Gewalt findest du in «Check Out». Videos, die Jugendliche selbst erstellt haben, findest du in unserer Videoclip-Seite.
Arbeiten Sie mit Jugendlichen?
feel-ok.ch bietet Arbeitsinstrumente an, um gewaltpräventive Themen mit Jugendlichen zu vertiefen.
Gewalt zwischen Eltern · Suizidalität · Jugendrechte · Stress | Themenübersicht
Mobbing? Beschimpfungen? Körperliche Angriffe? Was auch immer dein Problem ist, du bist nicht allein. Folgende Anlaufstellen helfen dir.
Opferhilfe
Ist dir etwas Schlimmes passiert und du weisst nicht, was du jetzt machen sollst? Dann bist du bei der Opferhilfe richtig. Infos für junge Menschen findest du auf «Wir sind für dich da».
Tel 147 – Notrufnummer und Beratungstelefon für Jugendliche
An diese Nummer kannst du dich direkt wenden, wenn du nicht weiterweisst und mit jemandem reden möchtest (auf DE, FR oder IT). Vertraulich, kostenlos und telefonisch 24 Stunden erreichbar. Neben der Telefonnummer 147 gibt es auch eine Chat-, SMS- und Mailberatung.
Weitere Adressen von Beratungsangeboten, Projekten, Websites... | Gewalt
Benötigt der*die Täter*in Betreuung oder Behandlung, wird eine Schutzmassnahme angeordnet. Handelt der*die Täter*in schuldhaft, das heisst er*sie sieht das Unrecht der Tat ein und handelt trotzdem falsch, bekommt sie eine Strafe.
Straftaten von Jugendlichen können laut Jugendstrafgesetz mit Schutzmassnahmen und mit Strafen geahndet werden.
Ergeben die Abklärungen, dass ein Täter eine besondere Betreuung oder Behandlung notwendig hat, wird ihm als Schutzmassnahme beispielsweise eine Aufsichtsperson zur Seite gestellt. Oder es wird eine Behandlung bei einem Psychologen, einer Therapeutin oder in einer Erziehungseinrichtung angeordnet.
Auch die Art einer Strafe kann sehr verschieden sein. Möglich ist etwa ein Verweis, Schriftlich teilt die Justiz dem*r Täter*in mit, dass ein bestimmtes Verhalten von der Gesellschaft nicht toleriert wird (z.B. Befahren eines Feldwegs mit absolutem Fahrverbot) und das der*die Täter*in aufgefordert wird, dieses Verhalten in Zukunft nicht mehr zu wiederholenein persönlicher Arbeitseinsatz, Verpflichtung zu einer persönlichen Leistung bis max. 10 Tage für Jugendliche unter 15, ab 15 bis max. 3 Monate, zu Gunsten von sozialen Einrichtungen, von Werken im öffentlichen Interesse, von hilfsbedürftigen Personen oder des*der Geschädigte*neine Geldbusse festgelegt unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse (=Verdienst resp. Vermögen) der jugendlichen Person, ab 15 Jahren, bis max. 2‘000 Frankenoder Freiheitsentzug. 15- bis 16-Jährige zwischen einem Tag und einem Jahr, 16-Jährige und Ältere bis zu vier Jahren
Bei Bedarf bekommt die Familie der Täterin Unterstützung. Häufig muss die Täterin die verursachten Schäden ersetzen.