Glücksspiele sind Spiele, bei denen der Zufall (und nicht du) über das Ergebnis entscheidet. Wenn das Glücksspiel für dich ein relevantes Thema ist, erklärt dir feel-ok.ch, welche Tricks Anbieter nutzen, damit du mehr Geld ausgibst und wir laden dich ein, Chancen und Risiken deines Glücksspielverhaltens sachlich und gut informiert abzuwägen.

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Diese Artikel interessieren unsere Leser*innen: «Portraits», «Was sind Glücksspiele und wer darf sie anbieten?», «Die Wahrscheinlichkeit vom Blitz getroffen werden», «Glücksspiele im Internet» und «Lass dich nicht austricksen».

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Das Gesetz sagt...

In der Schweiz gibt es kein spezifisches Gesetz, das Cybermobbing direkt als Straftat definiert. Verschiedene bestehende Gesetze können jedoch angewendet werden, um die Täter*innen zur Rechenschaft zu ziehen.

Durch die bereits bestehenden Gesetze gelten z.B. folgende Handlungen als Straftaten:

  • Beschimpfung (StGB Art. 177)
  • Üble Nachrede (StGB Art. 173)
  • Drohung (StGB Art. 180)

Damit meint man z.B. jemanden via Messenger fertig zu machen oder auch üble Gerüchte zu verbreiten. Diese zwei Taten können mit 90 bis 180 Tagessätzen bestraft werden.

Etwas härter, nämlich mit einer Freiheitsstrafe von 3-5 Jahren, werden folgende zwei Handlungen bestraft:

  • Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (StGB Art. 143)
  • Datenbeschädigung (StGB Art. 144)

Artikel 143 meint damit z.B. das „Hacken“ eines Instagram-Accounts und die Verwendung des Profils ohne die Erlaubnis des Freundes bzw. der Freundin (Freiheitsstrafe von 3-5 Jahren).

Fazit

Opfer von Cybermobbing haben durchaus Möglichkeiten, rechtliche Schritte einzuleiten um sich zu schützen. Für betroffene Personen ist es wichtig, Beweise zu sichern und den Vorfall den zuständigen Behörden zu melden, um rechtliche Schritte einleiten zu können. 

Täter * Täterinnen bewegen sich nicht in einem rechtslosen Raum und können zur Rechenschaft gezogen werden.

Patronat
Quelle/n
Autor/-in
Claudia Gada
Schweiz
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