Wenn jemand erfahren will, ob seine Persönlichkeit oder Ehre verletzt wurde, und seine Rechte durchsetzen möchte, empfiehlt es sich, an eine Rechtsberatungsstelle zu gelangen.
Das Gesetz bietet verschiedene Möglichkeiten, sich gegen Diskriminierung, Verleumdung, Beschimpfung usw. zur Wehr zu setzen, z.B. im Zivilgesetzbuch über den Persönlichkeitsschutz.
Vor Verleumdungen und (verbalen) Herabsetzungen wegen Homosexualität schützen auch die Ehrverletzungsdelikte aus dem Strafgesetzbuch.
Gefordert werden können z.B. Schadenersatz oder Genugtuung.
Gegen Diskriminierungen durch den Staat und durch Behörden schützt das Diskriminierungsverbot der Bundesverfassung. Die Bundesverfassung verbietet es, jemanden wegen seiner 'Lebensform' zu diskriminieren. Unter 'Lebensform' fällt z.B. auch eine homosexuelle Orientierung.
Aufgrund des Diskriminierungsverbots sind schon einige Entscheide zu Gunsten von Schwulen und Lesben gefällt worden. Z.B.: