feel-ok.ch beschreibt verschiedene Aspekte der Gewalt, damit du sie erkennst und erfährst, wie du dich schützen kannst. Denn, egal wer du bist, wo du lebst oder welche Besonderheiten du hast, du hast das Recht auf ein gewaltfreies Leben und dass man dich respektiert, so wie du bist.

Inhalte
Diese Artikel interessieren unsere Leser*innen: «Anzeige erstatten», «Warum haben wir Vorurteile?», «Cybermobbing: Das Gesetz», «Cybermobbing: richtig reagieren», «Notwehr: Was ist erlaubt und was nicht», «Selbstsicheres und freundliches Auftreten, um Konflikte zu entschärfen», «Es braucht Zivilcourage», «Ich werde geschlagen: Was nun?» und «Folgen für Täter*innen».

Gewalt hat viele Gesichter: feel-ok.ch nennt sie beim Namen und gibt dir Rat, auch bei Konflikten, Beleidigungen, Mobbing und körperlichen Angriffen.

Wenn Gewalt schweigend geduldet wird, fühlen sich die Täter*innen sicher. Was dagegen hilft: Die Stille brechen. So kannst du in deiner Schule die Gewalt beenden. Und das sollte man, weil Gewalt nur Verlierer zurück lässt: Die Opfer, die Täter*innen und das soziale Umfeld.

Interaktiv
Webprofis schützen sich gegen Cybermobbing: Bist du ein Webprofi (Test)? Die Freunde*innen sind ein Teil deines Lebens: Tun sie dir gut? Oder bist du in einer Gruppe, die dir schadet (Test)? Wie reagierst du, wenn jemand vor dir ausgegrenzt oder angegriffen wird: Schaust du hin? Oder weg (Test)? Welche Aussagen zu Gewalt des Quiz «Richtig oder Falsch» sind deiner Meinung nach korrekt? Welche stimmen nicht?

Fragen und Antworten Jugendlicher zu Gewalt findest du in «Check Out». Videos, die Jugendliche selbst erstellt haben, findest du in unserer Videoclip-Seite.

Arbeiten Sie mit Jugendlichen?
feel-ok.ch bietet Arbeitsinstrumente an, um gewaltpräventive Themen mit Jugendlichen zu vertiefen.

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Mobbing? Beschimpfungen? Körperliche Angriffe? Was auch immer dein Problem ist, du bist nicht allein. Folgende Anlaufstellen helfen dir.

Opferhilfe
Ist dir etwas Schlimmes passiert und du weisst nicht, was du jetzt machen sollst? Dann bist du bei der Opferhilfe richtig. Infos für junge Menschen findest du auf «Wir sind für dich da».

Tel 147 – Notrufnummer und Beratungstelefon für Jugendliche
An diese Nummer kannst du dich direkt wenden, wenn du nicht weiterweisst und mit jemandem reden möchtest (auf DE, FR oder IT). Vertraulich, kostenlos und telefonisch 24 Stunden erreichbar. Neben der Telefonnummer 147 gibt es auch eine Chat-, SMS- und Mailberatung.

Weitere Adressen von Beratungsangeboten, Projekten, Websites... | Gewalt

Sexuelle Gewalt

Inhalt

Sex und das Alter

Um Kinder und Jugendliche vor sexuellen Übergriffen zu schützen, gelten Altersbestimmungen. Schon Kinder ab 10 können für ihre Handlungen bestraft werden.

Hier siehst du die wichtigsten Regeln für die Schweiz:

  • Jugendliche sind bis zum 16. Geburtstag im Schutzalter (mehr Infos). Mit dem Schutzalter soll die sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen geschützt werden. Kinder und Jugendliche sollen ihre Sexualität ohne Störung durch sexuelle Eingriffe von Erwachsenen entwickeln können.

    Man geht auch davon aus, dass Jugendliche leicht zu beeinflussen sind und erst nach Ende des Schutzalters verantwortlich ihre Sexualpartner*innen wählen können.

    Vor allem sollen sie vor Pädosexuellen geschützt werden, deren sexuelle Orientierung sich manchmal ausschliesslich auf Kinder und Jugendliche richtet.
    Wenn dein*e Sexualpartner*in unter 16 ist, darfst du nicht mehr als drei Jahre älter sein (Beispiel).Ein 18jähriger darf also gemäss Gesetz mit einer 15jährigen Sex haben, aber nicht mit einer 14jährigen. 
  • Auch wenn du noch nicht 16 bist, darfst du keine sexuellen Handlungen mit Mädchen oder Jungen machen, die mehr als drei Jahre jünger sind als du (Aus der Praxis). Wenn der Altersunterschied grösser als drei Jahre ist und es sich um eine ernsthafte Liebesbeziehung handelt, wird das in der Regel aber nicht angezeigt und bestraft.
  • In einen Sexshop darfst du laut Gesetz ab 16. Viele Sexshops lassen dich aber erst ab 18 rein.
  • Ab 16 darfst du Prostitution nutzen. Aber nur, wenn die Prostituierte*der Prostituierte mindestens 18 ist und sie*er nicht zur Prostitution gezwungen wird. Du musst sicher sein, dass die oder der Prostituierte mindestens 18 Jahre alt ist (das musst du explizit fragen). Sonst kann man dich strafrechtlich verantwortlich machen, wenn die Person jünger als 18 ist und du wusstest es nicht.
  • Regeln und Gesetze über den Umgang mit Pornos liest du hier nach.
  • Kinder sind in der Schweiz ab 10 Jahren strafmündig; das heisst, ab 10 kannst du für deine Handlungen gemäss dem Jugendstrafrecht bestraft werden. Dieses gilt bis 18. Ab 18 gelten andere Regeln.
Patronat
Autor/-in
Annette Bischof-Campbell
Ingrid Hülsmann
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