feel-ok.ch beschreibt verschiedene Aspekte der Gewalt, damit du sie erkennst und erfährst, wie du dich schützen kannst. Denn, egal wer du bist, wo du lebst oder welche Besonderheiten du hast, du hast das Recht auf ein gewaltfreies Leben und dass man dich respektiert, so wie du bist.

Inhalte
Diese Artikel interessieren unsere Leser*innen: «Anzeige erstatten», «Warum haben wir Vorurteile?», «Cybermobbing: Das Gesetz», «Cybermobbing: richtig reagieren», «Notwehr: Was ist erlaubt und was nicht», «Selbstsicheres und freundliches Auftreten, um Konflikte zu entschärfen», «Es braucht Zivilcourage», «Ich werde geschlagen: Was nun?» und «Folgen für Täter*innen».

Gewalt hat viele Gesichter: feel-ok.ch nennt sie beim Namen und gibt dir Rat, auch bei Konflikten, Beleidigungen, Mobbing und körperlichen Angriffen.

Wenn Gewalt schweigend geduldet wird, fühlen sich die Täter*innen sicher. Was dagegen hilft: Die Stille brechen. So kannst du in deiner Schule die Gewalt beenden. Und das sollte man, weil Gewalt nur Verlierer zurück lässt: Die Opfer, die Täter*innen und das soziale Umfeld.

Interaktiv
Webprofis schützen sich gegen Cybermobbing: Bist du ein Webprofi (Test)? Die Freunde*innen sind ein Teil deines Lebens: Tun sie dir gut? Oder bist du in einer Gruppe, die dir schadet (Test)? Wie reagierst du, wenn jemand vor dir ausgegrenzt oder angegriffen wird: Schaust du hin? Oder weg (Test)? Welche Aussagen zu Gewalt des Quiz «Richtig oder Falsch» sind deiner Meinung nach korrekt? Welche stimmen nicht?

Fragen und Antworten Jugendlicher zu Gewalt findest du in «Check Out». Videos, die Jugendliche selbst erstellt haben, findest du in unserer Videoclip-Seite.

Arbeiten Sie mit Jugendlichen?
feel-ok.ch bietet Arbeitsinstrumente an, um gewaltpräventive Themen mit Jugendlichen zu vertiefen.

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Mobbing? Beschimpfungen? Körperliche Angriffe? Was auch immer dein Problem ist, du bist nicht allein. Folgende Anlaufstellen helfen dir.

Opferhilfe
Ist dir etwas Schlimmes passiert und du weisst nicht, was du jetzt machen sollst? Dann bist du bei der Opferhilfe richtig. Infos für junge Menschen findest du auf «Wir sind für dich da».

Tel 147 – Notrufnummer und Beratungstelefon für Jugendliche
An diese Nummer kannst du dich direkt wenden, wenn du nicht weiterweisst und mit jemandem reden möchtest (auf DE, FR oder IT). Vertraulich, kostenlos und telefonisch 24 Stunden erreichbar. Neben der Telefonnummer 147 gibt es auch eine Chat-, SMS- und Mailberatung.

Weitere Adressen von Beratungsangeboten, Projekten, Websites... | Gewalt

Sexuelle Gewalt

Inhalt

Strafanzeige machen

Strafanzeige machen: Ja oder Nein? Du musst nicht hier und jetzt entscheiden. Lasse dich von einer Opferhilfeberatungsstelle beraten.

Die Polizei empfiehlt, bei sexuellen Übergriffen eine Anzeige zu machen. Grundsätzlich ist es gut, wenn die Polizei von möglichst allen Sexualstraftaten weiss, und wenn Menschen, die Übergriffe machen, sich vor Gericht verantworten müssen. Ausserdem stellen diese Personen möglicherweise auch für andere Menschen ein Risiko dar.

Bis heute werden mehr Sexualstraftaten begangen, als bei der Polizei gemeldet werden. Das zeigt, wie schwierig es sein kann, diesen Schritt zu machen.

Ganz wichtig ist deswegen, dass du dich beraten lässt, bevor du dich entscheidest – am besten von Fachpersonen einer Opferhilfeberatungsstelle. Mit ihnen kannst du die Vor- und Nachteile einer Anzeige besprechen. Sie können dich auch über den Ablauf des Verfahrens und über deine Rechte informieren. Als Opfer einer Sexualstraftat hast du in Strafverfahren besondere Rechte: Du kannst verlangen, dass du von einer Person deines Geschlechts befragt wirst.

Du kannst dich zur Anzeige oder zu Einvernahmen von einer Vertrauensperson begleiten lassen und hast das Recht auf eine Übersetzerin, wenn du dich in deiner Muttersprache besser ausdrücken kannst und Deutsch nicht so gut verstehst.

Polizei und Staatsanwaltschaft müssen dafür sorgen, dass du dem Angeschuldigten (Täter) bei Einvernahmen nicht direkt begegnest.

Du musst keine Fragen zu deiner Sexualität beantworten und hast ein Recht auf Persönlichkeitsschutz.

Die Staatsanwaltschaft wird dich über den Stand des Verfahrens informieren. Wenn du es wünschst, wird die Öffentlichkeit bei der Gerichtsverhandlung ausgeschlossen.

Wenn du eine Frau bist, wird mindestens eine Frau Mitglied des Richtergremiums sein.
Ob du Anzeige machen wirst, ist und bleibt deine persönliche Entscheidung. Wenn du dich dafür entscheidest, begleiten dich die Berater*innen zur Polizei und unterstützen dich während des Strafverfahrens – natürlich nur, wenn du das möchtest.

In jedem Fall hast du das Recht, dich bei einer Opferhilfeberatungsstelle beraten zu lassen – egal, ob du Anzeige machst oder nicht.

Patronat
Quelle/n
Autor/-in
Annette Bischof-Campbell
Ingrid Hülsmann
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Fokus

Häusliche Gewalt

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